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Die Durchgriffshaftung wegen Vermögensvermischung im GmbH-Recht

WirtschaftsrechtMag. Florian Wünscher, LL.M.RdW 2018/220RdW 2018, 280 Heft 5 v. 21.5.2018

Die GmbH ist - auch wegen ihres Haftungsregimes - die beliebteste Gesellschaftsform in Österreich. Aufgrund der gesetzlichen Haftungsregelung können Gesellschaftsgläubiger nur von der GmbH selbst Befriedigung verlangen; eine direkte Inanspruchnahme der Gesellschafter ist grundsätzlich nicht möglich. Von diesem Haftungsprivileg soll es jedoch unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen geben. Einer dieser Fälle ist die Durchgriffshaftung, wobei in diesem Beitrag das Hauptaugenmerk auf die Fallgruppe der Vermögensvermischung gelegt wird.

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