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VwGH: Wohnrechtsablöse steuerpflichtig nach § 29 Z 3 EStG

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2018/156RdW 2018, 190 Heft 3 v. 19.3.2018

Das Wohnrecht ist ein nicht übertragbares Recht. Der entgeltliche Verzicht auf ein eingeräumtes Wohnrecht führt beim Verzichtenden zu Leistungseinkünften nach § 29 Z 3 EStG. - VwGH 31. 1. 2018, Ro 2017/15/0018.

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