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Rechtsschutzversicherung - Aufklärungspflicht iZm Schenkungspflichtteil

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/138RdW 2018, 169 Heft 3 v. 19.3.2018

ABGB: §§ 914 f

ARB 2003: Art 8

Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, verpflichtet Art 8 ARB 2003 den Versicherungsnehmer, den Versicherer unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über die jeweilige Sachlage aufzuklären und ihm alle erforderlichen Unterlagen auf Verlangen vorzulegen (Obliegenheit).

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