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EuGH: Zessionar - Direktklage gegen Haftpflichtversicherer

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2018/109RdW 2018, 141 Heft 3 v. 19.3.2018

Art 11 Abs 1 Buchst b und Art 13 Abs 2 VO (EU) 1215/2012 (EuGVVO 2012) stellen dem Geschädigten für seine Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer einen eigenständigen Klägergerichtsstand an seinem Wohnsitz zur Verfügung.

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