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Abwicklung von Dritthaftungsansprüchen gegen Abschlussprüfer - OGH 8 Ob 94/16f und 9 Ob 70/16h

WirtschaftsrechtDr. Clemens VölklRdW 2018/61RdW 2018, 80 Heft 2 v. 19.2.2018

Der OGH hat sich in zwei rezenten Entscheidungen11OGH 8 Ob 94/16 f und 9 Ob 70/16h, wobei 9 Ob 70/16h im Wesentlichen die Argumente aus 8 Ob 94/16 f referenziert und daher nichts wesentlich Neues beinhalten dürfte. Der Sachverhalt war in beiden Fällen gleich, es handelte sich offenbar um "AvW-Musterverfahren". mit der Frage auseinandergesetzt, wie mit Schadenersatzansprüchen geschädigter Dritter umgegangen werden soll, die die Haftungsgrenzen des § 275 Abs 2 UGB übersteigen. Die Rsp wählt damit eine von - soweit ersichtlich - zwei Lösungsalternativen (Verteilung nach Quoten- oder Prioritätsprinzip). Beide werfen in der Praxis aber erhebliche Probleme auf, die auch ein Schlaglicht auf die unbefriedigende Situation der Abschlussprüferhaftung de lege lata werfen.

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