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EuGH: Internationale Zuständigkeit - Wegfall der Verbrauchereigenschaft?

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2018/53RdW 2018, 69 Heft 2 v. 19.2.2018

Nach Ansicht des EuGH verliert ein Kl nicht die Verbrauchereigenschaft - und kann sich somit auf den Verbrauchergerichtsstand berufen (hier: für eine datenschutzrechtliche Klage gegen Facebook) -, wenn er nach Nutzung des Angebots als Verbraucher (hier: privates Facebook-Konto) iZm der Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Unternehmer Bücher publiziert, Vorträge hält, Websites betreibt, Spenden sammelt und sich die Ansprüche zahlreicher Verbraucher abtreten lässt, um sie gerichtlich geltend zu machen.

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