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EuGH: Selektiver Vertrieb von Luxuswaren im Internet

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/24RdW 2018, 26 Heft 1 v. 25.1.2018

AEUV: Art 101

VO (EU) 330/2010 : Art 4

Das unionsrechtliche Kartellverbot steht einer Vertragsklausel nicht entgegen, die autorisierten Händlern eines selektiven Vertriebssystems für Luxuswaren verbietet, beim Verkauf der Vertragswaren im Internet nach außen erkennbar Drittplattformen einzuschalten, sofern diese Klausel das Luxusimage dieser Waren sicherstellen soll,

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