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EuGH: Filesharing - Haftung des Inhabers des Internetanschlusses?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/594RdW 2018, 787 Heft 12 v. 20.12.2018

RL 2001/29/EG : Art 3, Art 8

RL 2004/48/EG : Art 3

Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn im nationalen Recht vorgesehen ist, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, nicht haftbar gemacht werden kann, wenn er mindestens ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Nutzung des Anschlusses durch dieses Familienmitglied mitzuteilen.

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