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VwGH zum Verlustübergang bei Spaltungen nach Art VI UmgrStG

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2018/558RdW 2018, 737 Heft 11 v. 19.11.2018

Bei der Frage, welcher Anteil des Jahresverlustes des Spaltungsjahres einer Gesellschaft im Falle der Abspaltung eines Teilbetriebes eben diesem Teilbetrieb zugeordnet (und somit von der neuen Gesellschaft im Folgejahr als Verlustvortrag geltend gemacht) wird, besteht kein Wahlrecht. - VwGH 13. 9. 2018, Ro 2016/15/0010.

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