RL 2005/29/EG : Anhang I Nr 29
Anhang I Nr 29 der RL 2005/29/EG bestimmt als aggressive Geschäftspraktik, die unter allen Umständen als unlauter gilt, insb die "Aufforderung des Verbrauchers zur so-
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RL 2005/29/EG : Anhang I Nr 29
Anhang I Nr 29 der RL 2005/29/EG bestimmt als aggressive Geschäftspraktik, die unter allen Umständen als unlauter gilt, insb die "Aufforderung des Verbrauchers zur so-
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