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Unbestellte Warenlieferung - aggressive Geschäftspraktik

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/531RdW 2018, 703 Heft 11 v. 19.11.2018

UWG: Anh Z 29

Als aggressive Geschäftspraktik gilt nach UWG Anh Z 29 "die Aufforderung des Verbrauchers zur sofortigen oder späteren Zahlung oder zur Rücksendung oder Verwahrung von Produkten, die der Gewerbetreibende ohne Veranlassung des Verbrauchers geliefert hat (unbestellte Waren und Dienstleistungen)".

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