UWG: Anh Z 29
Als aggressive Geschäftspraktik gilt nach UWG Anh Z 29 "die Aufforderung des Verbrauchers zur sofortigen oder späteren Zahlung oder zur Rücksendung oder Verwahrung von Produkten, die der Gewerbetreibende ohne Veranlassung des Verbrauchers geliefert hat (unbestellte Waren und Dienstleistungen)".