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Neues DBA Japan - BGBl

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2018/514RdW 2018, 686 Heft 11 v. 19.11.2018

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Japan wurden bislang durch ein Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, das 1963 in Kraft getreten ist (BGBl 1963/127). Dieses DBA entspricht nicht mehr den neuesten Entwicklungen im internationalen Steuerrecht, weshalb der Abschluss eines neuen Abkommens erforderlich schien. Das neue DBA basiert einerseits auf dem Vorgängerabkommen und folgt andererseits in größtmöglichem Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens in der aktuellen Fassung aus dem Jahr 2014, soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist. Das neue DBA Japan trat mit 27. 10. 2018 in Kraft und findet im Wesentlichen auf die Steuerjahre ab 1. 1. 2019 bzw die Steuern Anwendung, die ab 1. 1. 2019 erhoben werden. (BGBl III 2018/167)

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