Unter einer Nebentätigkeit kann iwS jede (selbstständige oder unselbstständige) Beschäftigung verstanden werden, die - bezogen auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis - nicht Inhalt der betrachteten Tätigkeit ist. Als Vertragspartner kommt dabei grundsätzlich sowohl der Arbeitgeber als auch ein Dritter infrage. Die dabei denkbaren Konstellationen sind vielfältig und werfen daher zahlreiche Fragen und Abgrenzungsprobleme auf. Im Folgenden wird versucht, überblicksweise auf die einschlägigen Szenarien einzugehen.