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Schuldenregulierungsverfahren: Übergangsrecht zum IRÄG 2017

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/481RdW 2018, 646 Heft 10 v. 16.10.2018

IO: § 280 IO

IO idF vor BGBl I 2017/122: § 213

Auch im Licht einer jüngst erschienenen kritischen Literaturmeinung (Konecny in ZIK 2018/61) sieht der erkSen keinen Anlass, von seiner Rsp abzugehen, wonach § 280 IO nF (IRÄG 2017 BGBl I 2017/122; vorzeitige Beendigung auf Antrag des Schuldners) nicht auf ein anhängiges Schuldenregulierungsverfahren anzuwenden ist, in dem das Abschöpfungsverfahren nach § 213 Abs 3 IO aF für beendet erklärt wurde und die Entscheidung über die Restschuldbefreiung unter Auferlegung von bestimmten Ergänzungszahlungen ausgesetzt wurde (ua 8 Ob 31/18v).

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