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Verbrauchergerichtsstand: Bedeutung des Internet-Auftritts

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/468RdW 2018, 634 Heft 10 v. 16.10.2018

EuGVVO 2012: Art 17

Die besonderen Zuständigkeitsregeln der EuGVVO 2012 für Verbraucherverträge sind gem Art 17 Abs 1 lit c EuGVVO 2012 ua dann anzuwenden, wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers (hier: Deutschland) ausgerichtet hat und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

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