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VwGH zum Anrechnungshöchstbetrag bei "sonstigen Bezügen"

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2017/476RdW 2017, 655 Heft 9 v. 27.9.2017

Für die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages bei ausländischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die aus der Sicht des österreichischen Rechts auch mit festen Steuersätzen zu besteuernde sonstige Bezüge beinhalten, gilt: Es sind sowohl die sonstigen Bezüge wie auch die Steuer nach festen Sätzen in die Berechnungsformel für den Anrechnungshöchstbetrag einzubeziehen. - VwGH 27. 6. 2017, Ro 2015/13/0019.

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