ABGB: §§ 1295, 1299
ZPO: § 266
Es besteht kein Anschein, der dafür spricht, dass ein (nicht per Eilüberweisung) überwiesener Geldbetrag noch am Tag des Überweisungsauftrags beim Empfänger einlangt.
ABGB: §§ 1295, 1299
ZPO: § 266
Es besteht kein Anschein, der dafür spricht, dass ein (nicht per Eilüberweisung) überwiesener Geldbetrag noch am Tag des Überweisungsauftrags beim Empfänger einlangt.