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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2018

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/441RdW 2017, 602 Heft 9 v. 27.9.2017

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2018 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe 0 - 3 Jahre: 204 €Altersgruppe 3 - 6 Jahre: 262 €

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