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VwGH: Keine Trennung von Boden und Gebäude durch Einbringung

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2017/428RdW 2017, 587 Heft 8 v. 23.8.2017

Es ist nicht möglich, ein Gebäude ohne den Boden, auf dem es errichtet ist, in eine GmbH (nach Art III UmgrStG) einzubringen, es sei denn, es liegt bis zum Abschluss des Einbringungsvertrages ein im Grundbuch eingetragenes Baurecht vor. - VwGH 1. 6. 2017, Ro 2015/15/0034.

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