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BMF zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (virtuellen Währungen)11https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html , Stand: 25. 7. 2017, abgerufen am 8. 8. 2017.

SteuerrechtRdW 2017/425RdW 2017, 580 Heft 8 v. 23.8.2017

1. Ertragsteuern

Kryptowährungen wie Bitcoins sind derzeit nicht als offizielle Währung anerkannt. Sie stellen auch keine Finanzinstrumente dar. Es handelt sich dabei um sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter. Diese unkörperlichen Wirtschaftsgüter gelten als nicht abnutzbar.

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