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Girokonto - Beweislast betr den eingeklagten Saldo

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Barbara TumaRdW 2017/406RdW 2017, 560 Heft 8 v. 23.8.2017

ZPO: § 226

ABGB: § 1400

Klagt ein Bankkunde die Bank auf Auszahlung des Guthabens seines Girokontos, trifft ihn bei Fehlen eines anerkannten Kontosaldos die Behauptungs- und Beweislast dafür, wie sich der geltend gemachte Saldo errechnet. Gegenfor-

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