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Verbotene Einlagenrückgewähr - Anspruch der GmbH gegen Dritte

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/348RdW 2017, 494 Heft 7 v. 17.7.2017

GmbHG: §§ 82 f

Normadressaten des in § 82 GmbHG enthaltenen Verbots der Einlagenrückgewähr sind die Gesellschaft und der Gesellschafter, nicht aber auch Dritte. § 83 Abs 1 GmbHG räumt der Gesellschaft einen Rückgewähranspruch gegen den Gesellschafter ein. Dritte sind jedoch nur bei Kollusion und grober Fahrlässigkeit rückgabepflichtig.

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