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Key Account Manager mit konkludenter Arthandlungsvollmacht

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/345RdW 2017, 492 Heft 7 v. 17.7.2017

ABGB: §§ 1016, 1017

UGB: § 54

Auch die Frage, ob es sich bei einem Geschäft im Rahmen einer Handlungsvollmacht iSd § 54 UGB um ein "gewöhnliches" Geschäft handelt, ist nach den örtlichen, zeitlichen und branchenmäßigen Anschauungen zu beurteilen, wobei auch hier - neben der Eigenart des Rechtsgeschäfts - den Umständen des Einzelfalls erhebliche Bedeutung zukommt.

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