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Immobilienmakler: Informationspflicht betr möglichem "Rip Deal"?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/341RdW 2017, 489 Heft 7 v. 17.7.2017

MaklerG: § 3

Mangels besonderer Verdachtsmomente besteht keine Informationspflicht des Immobilienmaklers gegenüber seinen Auftraggebern, dass es in jüngerer Zeit immer wieder vorgekommen ist, dass kriminelle "Kaufinteressenten" ein

Seite 489


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