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Mitteilung der EU-Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die ArbeitszeitRL 2003/88/EG

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Barbara TumaRdW 2017/274RdW 2017, 406 Heft 6 v. 20.6.2017

Die erste ArbeitszeitRL ist vor mehr als 20 Jahren in Kraft getreten; seitdem gab es bedeutende Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft mit massiven Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Die vorliegende Auslegungsmitteilung der EU-Kommission (2017/C 165/01; ABl C 165 vom 24. 5. 2017 S 1) folgt auf eine Reihe erfolgloser Versuche zur Überarbeitung der RL, die die EU-Organe zwischen 2004 und 2009 unternommen haben, und ist der Abschluss einer gründlichen Überprüfung, die daraufhin in den vergangenen 7 Jahren durchgeführt wurde. Das Überprüfungsverfahren schloss eine zweistufige Anhörung der EU-Sozialpartner sowie eine öffentliche Konsultation und mehrere externe Studien ein.

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