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EuGH: Verbot von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred Lindmayr/Barbara TumaRdW 2017/253RdW 2017, 324 Heft 5a v. 26.5.2017

RL 2000/78/EG : Art 2

Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens am Arbeitsplatz verbietet (im Ausgangsfall: das Tragen eines muslimischen Kopftuches), stellt keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung iSd GleichbehandlungsrahmenRL 2000/78/EG dar.

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