vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vergabe - Bedachtnahme auf Beschäftigung von Frauen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2017/247RdW 2017, 312 Heft 5a v. 26.5.2017

BVergG 2006: § 19

B-VG: Art 133

§ 19 Abs 6 BVergG 2006 spricht lediglich davon, dass im Vergabeverfahren auf die Beschäftigung von Frauen Bedacht genommen werden kann. Diese Bestimmung hebt lediglich die Möglichkeit der Berücksichtigung derartiger Aspekte hervor (Ermächtigung). Ob der Auftraggeber diese Aspekte letztlich berücksichtigt oder nicht, liegt in seinem Ermessen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass es grundsätzlich Sache des öffentlichen Auftraggebers ist, die Mindestanforderungen der Leistung festzulegen, die er beschaffen will.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte