vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Flughafentransfer Salzburg - München: Deutscher Mindestlohn?

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred Lindmayr/Barbara TumaRdW 2017/205RdW 2017, 261 Heft 4 v. 18.4.2017

Deutsches Mindestlohngesetz: § 20

ABGB: § 1154

§ 20 des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) verpflichtet alle AG mit Sitz im In- oder Ausland, ihren in Deutschland beschäftigten AN ein Arbeitsentgelt iHv mindestens 8,50 € brutto je Zeitstunde zu bezahlen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass es sich dabei um eine Eingriffsnorm iSd Art 9 Abs 1 Rom I-VO handelt, ist das deutsche MiLoG nicht auf den Fall anzuwenden, dass ein AN für einen in Österreich ansässigen AG Personen vom Großraum Salzburg zum Flughafen München transportiert und dabei vorübergehend in Deutschland tätig ist:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte