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Beschimpfung eines Politikers als "Arsch"

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/200RdW 2017, 249 Heft 4 v. 18.4.2017

ABGB: § 1330

StGB: § 115

Die rechtskräftige Verurteilung des Bekl nach § 115 StGB (Beleidigung) bewirkt für das Zivilverfahren bindend die Qualifikation der Äußerungen als Beschimpfungen iSd § 1330 Abs 1 ABGB. Davon haben die Zivilgerichte ohne eigene Prüfungskompetenz auszugehen. Ein anhängiges Erneuerungsverfahren vermag daran nichts zu ändern.

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