ABGB: § 879
GmbHG: § 82
Das Verbot der Einlagenrückgewähr richtet sich zwar in erster Linie an die Gesellschaft, kann aber auch einem Dritten entgegengehalten werden, wenn dieser kollusiv gehandelt hat oder wenn sich ihm der Missbrauch, dh der Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, geradezu "aufdrängen" musste. Sollte es sich im vorliegenden Fall daher als wahr erweisen, dass der bekl Vermieter der Liegenschaft - ausgehend von der mangelnden Bonität der Muttergesellschaft - gemeinsam mit deren Tochtergesellschaft eine Vertragsgestaltung vorgenommen hat, wonach die Tochtergesellschaft die Liegenschaft mietet (unter Verzicht auf eine Kündigung für zehn Jahre) und der Muttergesellschaft zum "Selbstkostenpreis" überlässt, kann die Tochtergesellschaft (kl Mieterin) der bekl Vermieterin gegenüber geltend machen, dass die Nichtigkeit des Geschäfts auch auf die Bekl durchschlägt.