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Die Beweisbedürftigkeit von Tatsachen im Abgabenverfahren

SteuerrechtDr. Ignaz ArnoldiRdW 2017/165RdW 2017, 208 Heft 3 v. 20.3.2017

Die Beweiswürdigung ist für die Bescheiderstellung von grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist eine kreative, individuelle Leistung des erkennenden Organs, die Wissen und Erfahrung einfordert, aber auch (subjektive) Einflüsse der gegebenen Sozialisation auf die Entscheidungsfindung nicht ausschließen kann.

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