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Hubschrauberpilot im Flugrettungsdienst: Borreliose keine Berufskrankheit

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2017/152RdW 2017, 169 Heft 3 v. 20.3.2017

ASVG: § 177

Gem Nr 46 der in Anlage 1 zum ASVG aufgelisteten Berufskrankheiten sind Berufskrankheiten durch Zeckenbiss übertragbare Krankheiten (zB FSME oder Borreliose), beschränkt auf "Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie auf Tätigkeiten in Unternehmen, bei denen eine ähnliche Gefährdung besteht".

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