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EuGH: Verbraucherkredit - wesentliche Inhalte, Unterschrift

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2017/22RdW 2017, 18 Heft 1 v. 23.1.2017

RL 2008/48/EG : Art 10, Art 23

Der Kreditvertrag muss zwar nicht notwendigerweise in einem einzigen Dokument enthalten sein, es müssen aber alle in Art 10 Abs 2 RL 2008/48/EG genannten Elemente auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (Speichermöglichkeit, unveränderte Wiedergabe) festgehalten werden.

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