Zu einem Vorabentscheidungsersuchen des VwGH iZm der sog "Rechtsmittel-RL" (betr die Nachprüfung von Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers im Vergaberecht; RL 89/665/EWG idF RL 2007/66/EG ) hat der EuGH nun Stellung genommen: Haben nur zwei Bieter Angebote abgegeben und hat der Auftraggeber das Angebot des einen Bieters bereits rechtskräftig aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, darf diesem ausgeschlossenen Bieter der Zugang zu einer Nachprüfung der nachfolgenden Entscheidungen (Zuschlagsentscheidung und Vertragsschluss) verwehrt werden, auch wenn er vorbringt, dass auch das Angebot des Zuschlagsempfängers hätte ausgeschlossen werden müssen. EuGH 21. 12. 2016, C-355/15 , Bietergemeinschaft Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich. (Zum Vorabentscheidungsersuchen VwGH 20. 5. 2015, EU 2015/0003 [Ro 2014/04/0069] siehe RdW 2015/473.)