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BFG zum GebG: Lange Kündigungsfrist - Vertrag auf bestimmte Dauer?

SteuerrechtBearbeiter: Werner DoraltRdW 2017/636RdW 2017, 874 Heft 12 v. 22.12.2017

Bei einer Geschäftsraummiete begründet eine Kündigungsfrist von 12 Monaten nicht von vornherein eine bestimmte Vertragsdauer. Nur in Einzelfällen kann eine verhältnismäßig lange Kündigungsfrist einen Vertrag auf bestimmte Dauer bedeuten.

Im Anlassfall wurde im Jahr 2008 ein Mietvertrag über ein Geschäftslokal abgeschlossen, bei dem die Vermieterin für die folgenden zehn Jahre auf die Kündigung verzichtete.

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