vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Klientenstock niemals Privatvermögen

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2017/628RdW 2017, 846 Heft 12 v. 22.12.2017

Verpachtet ein einzelunternehmerischer Steuerberater seinen gesamten Klientenstock, so führt dies dennoch nicht zur Betriebsaufgabe, weil nicht ausgeschlossen ist, dass er die Klienten später einmal wieder auf eigene Rechnung betreuen wird. Zudem gilt: Ein Klientenstock kann gar nicht aus dem Betriebsvermögen ausscheiden. - VwGH 14. 9. 2017, Ro 2015/15/0027.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte