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Insolvenz-Entgelt: Prüfung der Verjährung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/624RdW 2017, 843 Heft 12 v. 22.12.2017

IESG: § 1 Abs 2, § 7 Abs 1

Bei privatrechtlicher Gestaltung der Verjährungsfrage durch den AG zulasten des Insolvenz-Entgeltfonds (hier: Anerkennung einer bereits verjährten Forderung des AN) kann die Verjährung im Verfahren auf Gewährung von Insolvenz-Entgelt selbstständig geprüft werden. In diesem Fall ist auch die rechtskräftige Entscheidung über den Verjährungseinwand in einem Vorprozess nicht von der Bindungswirkung nach § 7 Abs 1 IESG umfasst.

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