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Verbandsklage: AGB-Klausel einer Bank betr E-Banking

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/608RdW 2017, 823 Heft 12 v. 22.12.2017

KSchG: §§ 28, 29

ZaDiG: §§ 26, 29

Unzulässig ist die AGB-Klausel einer Bank, wonach der Kunde, der eBanking vereinbart hat, "Mitteilungen und Erklärungen (insbesondere Kontonachrichten, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Änderungsmitteilungen etc), die die Bank dem Kunden zu übermitteln oder zugänglich zu machen hat, (...) durch Abrufbarkeit oder Übermittlung elektronisch im Wege des(...) eBankings" erhält (dh Übermittlung in das Postfach, das die Bank innerhalb des eBanking eingerichtet hat). Dieser Übermittlungsweg garantiert nicht, dass die Kriterien für eine wirksame "Übermittlung" eingehalten werden, wie sie der EuGH für maßgeblich erachtet (EuGH 25. 1. 2017, C-375/15 , RdW 2017/234). Da das eBanking-Postfach vom Kunden nur für die Kommunikation mit der Bank genützt wird, bedürfte es zusätzlich einer Mitteilung an den Kunden in einer Form, die seine tatsächliche Kenntnisnahme wahrscheinlich macht.

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