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Bücherlicher Vertrauensschutz durch Amtshaftungsansprüche**Der Beitrag geht auf eine Anfrage aus der Praxis zurück.

WirtschaftsrechtUniv.-Ass. Dr. Philipp FidlerRdW 2017/600RdW 2017, 811 Heft 12 v. 22.12.2017

Führen Fehler der Grundbuchsabteilungen zu einem falschen Grundbuchsstand, kann der Rechtsverkehr getäuscht werden. Heikel ist es, wenn das Grundbuch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot irrtümlich nicht ausweist und Kreditgeber im Vertrauen auf das unbelastete Liegenschaftsvermögen disponieren. Der Beitrag prüft die amtshaftungsrechtlichen Konsequenzen des unterlassenen Vollzugs bücherlicher Eintragungen.

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