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Übertragung einer "§ 6b EStG"-Rücklage auf eine ausländische EU-/EWR-Betriebsstätte

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2017/586RdW 2017, 799 Heft 11 v. 29.11.2017

Bei der Zuordnung eines Ersatzwirtschaftsguts zu einer anderen ausländischen EU-/EWR-Betriebsstätte hat das Steueränderungsgesetz 2015 ein neues Wahlrecht zwischen einer Sofortbesteuerung und einer Verteilung der Steuer über fünf Jahre in § 6b Abs 2a EStG eingeführt. Wie der BFH im Urteil vom 22. 6. 2017 - VI R 84/14 - entschieden hat, bestehen weder gegen die damit verbundene Steuerstundung noch gegen den Stundungszeitraum von fünf Jahren europarechtliche Bedenken.

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