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VwGH: KESt bei Befreiungserklärung für Landwirtschaft einer KöR

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2017/580RdW 2017, 780 Heft 11 v. 29.11.2017

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe von Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) unterliegen nicht der Körperschaftsteuerpflicht. Gibt die KöR für Kapitalvermögen solcher Betriebe gegenüber der Bank eine KESt-Befreiungserklärung ab, steht dies der Erhebung von KESt nicht entgegen. - VwGH 13. 9. 2017, Ro 2016/13/0024.

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