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VwGH zur Frist für den Antrag auf Zuzugsbegünstigung

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2017/578RdW 2017, 772 Heft 11 v. 29.11.2017

Jedenfalls für vor dem 21. 9. 2016 gestellte Anträge auf Zuzugsbegünstigung nach § 103 EStG gilt nicht das Gebot, dass der Antrag spätestens sechs Monate nach dem Zuzug gestellt werden muss. - VwGH 13. 9. 2017, Ro 2017/13/0013.

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