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Jahresabschluss - Offenlegung durch berufsmäßige Parteienvertreter

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/548RdW 2017, 747 Heft 11 v. 29.11.2017

UGB: § 283

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