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Bonus-Malus-System für ältere AN wird nicht wirksam

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/540RdW 2017, 730 Heft 11 v. 29.11.2017

Um die Beschäftigungsquoten älterer AN anzuheben, wurde im Budgetbegleitgesetz 2016 (BGBl I 2015/144) vorgesehen, dass ab dem Jahr 2018 ein "Bonus-Malus-System" eingeführt wird, wenn zum Stichtag 30. 6. 2017 festgelegte Zielwerte nicht erreicht werden (für 55- bis 59-jährige Männer: 73,6 %; für 60- bis 64-jährige Männer: 33,1 %; für 55- bis 59-jährige Frauen: 60,1 %). Das "Bonus-Malus-System" sollte auf einem Vergleich des Anteils älterer DN im konkreten Unternehmen mit der Beschäftigungsquote in der entsprechenden Branche beruhen (bei Erfüllen der Quote: Bonus in Form einer Senkung der Lohnnebenkosten iHv 0,1 % des DB; bei Nichterreichen der Quote: doppelte Auflösungsabgabe).

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