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BFG: Auch eine (Miet-)Option ist gebührenpflichtig

SteuerrechtRdW 2017/531RdW 2017, 722 Heft 10 v. 31.10.2017

Bereits die Einräumung einer Mietoption löst die Gebührenpflicht aus, auch wenn die Option noch nicht ausgeübt worden ist. Die Option ist bloß eine nach § 17 Abs 4 GebG unbeachtliche aufschiebende Bedingung.

Im Anlassfall räumte die Vermieterin die Option zur Anmietung von Garagenplätzen ein. Das Finanzamt schrieb daraufhin die Gebühr für alle von der Option erfassten Garagenplätze vor.

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