vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH: Verschiedene Stimmzettel bei Betriebsratswahl

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Bettina Sabara/Barbara TumaRdW 2017/520RdW 2017, 707 Heft 10 v. 31.10.2017

BR-WO: § 24

ArbVG: §§ 56, 59

Auch wenn der Wahlvorstand für die BR-Wahl grundsätzlich einen einheitlichen Stimmzettel auflegen muss und die Wahl mittels dieses einheitlichen Stimmzettels zu erfolgen hat (§ 56 Abs 2 ArbVG), ist diese Regelung iVm § 59 Abs 1 letzter Satz ArbVG dahin gehend auszulegen, dass daneben auch die Verwendung anderer Stimmzettel zulässig ist ("Ein Anfechtungsgrund liegt jedoch nicht vor, wenn trotz eines aufgelegten einheitlichen Stimmzettels Wahlberechtigte mittels anderer Stimmzettel wählen.").

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte