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Abfertigung Alt bei mehrfach befristeten DV

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/517RdW 2017, 705 Heft 10 v. 31.10.2017

AngG: § 23

Stmk L-DBR: § 298 Abs 10

Kettenarbeitsverträge sind nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung einzelner auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge im Einzelfall durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist. Wurde das zunächst für die Dauer der Karenzierung einer Mitarbeiterin befristete Dienstverhältnis eines neu eingestellten AN (Tätigkeit als Küchenhelfer) aus Anlass eines Bereichswechsels und unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Erprobung des AN im neuen Bereich neuerlich für zehn Monate befristet verlängert, obwohl die Dienststelle dieselbe blieb und die Qualifikation der neuen Tätigkeit (hier: angelernter Arbeiter in der Hauswirtschaft) jedenfalls keine längere Probezeit als den vereinbarten Probemonat erforderlich erscheinen lässt, war die zweite Befristung unzulässig. Es liegt somit ein unbefristetes Dienstverhältnis vor, das zur Gänze bei der Berechnung der Abfertigung Alt zu berücksichtigen ist.

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