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Verantwortlicher Beauftragter bei mehreren GmbH-Geschäftsführern

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/422RdW 2016, 554 Heft 8 v. 18.8.2016

VStG: § 9

BauKG: § 6

Wird eine Person, die zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berufen ist, zum verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bestellt, hängt die Wirksamkeit der Bestellung - anders als bei der Bestellung sonstiger Personen - nicht von der Mitteilung an das zuständige Arbeitsinspektorat ab.

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