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Privatstiftung - nachträgliche Vermögenszuwendung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/367RdW 2016, 478 Heft 7 v. 21.7.2016

UrhG: §§ 24, 26

PSG: § 3

Nachträgliche Vermögenswidmungen (hier: Werknutzungsrechte) durch den Stifter außerhalb von Stiftungs- und Stiftungszusatzurkunde (Nachstiftungen) sind eine Form der Zustiftung, die der Annahme durch die Stiftung bedarf.

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